Sichern Sie sich Ihre Entschädigung!
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist in Österreich die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Fernbus-, Schiffs- und Flugverkehr.
Ist keine direkte Lösung mit dem Unternehmen möglich, verhilft die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung. Egal ob es sich um eine Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder Herabstufung handelt.
Die hohe Erfolgsquote bei Schlichtungsverfahren belegt unsere Durchsetzungsstärke und sorgt für mehr Qualität im öffentlichen Verkehr.
Unser Team im Bereich Fahrgastrechte ist Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 12:00 (an Werktagen) für Ihr Anliegen erreichbar:
Bahn: +43 1 5050 707 710 | Bus: +43 1 5050 707 720 | Schiff: +43 1 5050 707 730 | Flug: +43 1 5050 707 740
Flug: Bis zu 600€ Ausgleichszahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später am Reiseziel ankommt oder sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.
Bahn: Bis zu 50 Prozent des Ticketpreises bei Verspätungen und Zugausfällen
Information zu Verspätungsentschädigung für das KlimaTicket
Bei Verspätungen ab 60 Minuten steht Fahrgästen mit Einzelfahrschein in Österreich im Fernverkehr eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Betroffene 50 Prozent des Ticketpreises.
Mit einer Jahreskarte bzw. mit einem KlimaTicket haben Fahrgäste Anspruch auf eine pauschalisierte Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent, für das KlimaTicket Österreich von 93 Prozent. Bei Unterschreitung dieser Pünktlichkeitsgrade erhalten Fahrgäste eine Entschädigung.
Schlichtungsantrag
- Flugverspätung oder Flugannullierung?
- Zugverspätung?
- Bus- oder Schiffsverspätung?
Sofern eine Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich ist, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung.
Fahr- und Fluggastrechte
Die apf informiert über die Rechte und Pflichten im Bahn-, Fernbus-, Schiffs- und Flugverkehr. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Button: